Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Erwerb von Eintrittskarten und den Besuch von Veranstaltungen.
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB bezeichnet
- Veranstalter das in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung benannte Konzertbüro,
- Erwerber die Person, die eine Eintrittskarte bestellt oder kauft,
- Karteninhaber die Person, die zum Besuch der Veranstaltung berechtigt ist,
- Vertriebspartner autorisierte Vorverkaufsstellen, Ticketplattformen oder sonstige mit dem Kartenvertrieb beauftragte Unternehmen.
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Erwerb von Eintrittskarten sowie den Besuch sämtlicher vom Veranstalter durchgeführter Veranstaltungen.
Sie dienen einer transparenten Regelung der Rechte und Pflichten zwischen dem Veranstalter, den Erwerbern von Eintrittskarten sowie den jeweiligen Karteninhabern und gewährleisten einen geordneten und sicheren Ablauf der Veranstaltungen.
Mit dem Erwerb oder der Nutzung einer Eintrittskarte werden diese AGB Bestandteil des zwischen dem Veranstalter und dem Karteninhaber geschlossenen Besuchervertrages.
1. Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Eintrittskarten sowie für den Besuch sämtlicher Veranstaltungen, bei denen das Konzertbüro als Veranstalter auftritt.
Sie gelten unabhängig davon, ob Eintrittskarten unmittelbar beim Veranstalter oder über autorisierte Vorverkaufsstellen, Ticketplattformen oder sonstige Vertriebspartner erworben werden.
1.2
Diese AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter, dem Erwerber einer Eintrittskarte sowie dem jeweiligen Karteninhaber.
Mit Erwerb oder Nutzung einer Eintrittskarte erkennt der Erwerber beziehungsweise Karteninhaber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
1.3
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde durch den Veranstalter ausdrücklich in Textform zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
2.1
Der Vertrieb der Eintrittskarten erfolgt regelmäßig über autorisierte Vorverkaufsstellen, Ticketplattformen oder sonstige Vertriebspartner.
Diese vermitteln den Kartenverkauf im Namen und auf Rechnung des Veranstalters.
Der Besuchervertrag kommt mit Abschluss des Bestellvorgangs zwischen dem Erwerber und dem Veranstalter zustande.
2.2
Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertriebspartners, soweit sie den technischen Ablauf des Ticketkaufs, der Zahlungsabwicklung oder des Ticketversands betreffen.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und den Geschäftsbedingungen des Vertriebspartners gehen hinsichtlich des Besuchervertrages diese AGB vor, soweit gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen.
2.3
Besondere organisatorische Hinweise des Veranstalters oder des jeweiligen Vertriebspartners, insbesondere zu Einlasszeiten, Sicherheitsmaßnahmen, Ticketpersonalisierungen oder Versandarten, sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses und zu beachten.
3. Ticketpreise und Zahlungsbedingungen
3.1
Der Gesamtpreis einer Eintrittskarte kann sich aus mehreren Preisbestandteilen zusammensetzen, insbesondere aus
- dem Ticketgrundpreis,
- einer Vorverkaufsgebühr,
- einer System- oder Servicegebühr,
- Versandkosten
- sowie sonstigen Entgelten des jeweiligen Vertriebspartners.
Diese Preisbestandteile werden im Rahmen des Bestellvorgangs gesondert ausgewiesen.
3.2
Der Ticketpreis ist mit Abschluss des Kaufvertrages sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt sowohl für den Online-Erwerb als auch für den Erwerb an autorisierten Vorverkaufsstellen.
Die zulässigen Zahlungsarten richten sich nach den Vorgaben des jeweiligen Vertriebspartners.
3.3
Der Ticketgrundpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer steht dem Veranstalter zu.
Etwaige Vorverkaufs-, System-, Versand- oder Servicegebühren werden, soweit nichts anderes angegeben ist, vom jeweiligen Vertriebspartner im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erhoben.
4.Eintrittskarten
4.1 Gültigkeit
Eintrittskarten berechtigen ausschließlich zum einmaligen Besuch der auf ihnen bezeichneten Veranstaltung.
Sie sind nur für den angegebenen Veranstaltungstermin gültig und verlieren nach Verlassen der Veranstaltungsstätte ihre Gültigkeit, sofern der Veranstalter keine abweichende Regelung trifft.
Elektronische Eintrittskarten (E-Tickets) dürfen ausschließlich in unveränderter Form verwendet werden. Jede Vervielfältigung, Manipulation oder missbräuchliche Nutzung kann zum Ausschluss vom Veranstaltungsbesuch führen.
4.2 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Ticketpreises verbleibt die Eintrittskarte im Eigentum des Veranstalters.
Vor vollständiger Zahlung besteht kein Anspruch auf Zutritt zur Veranstaltung.
4.3 Verlust
Mit Übergabe der Eintrittskarte an das beauftragte Versandunternehmen geht die Gefahr des zufälligen Verlustes oder Untergangs auf den Erwerber über.
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ausstellung eines Ersatztickets oder auf Erstattung des Ticketpreises, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
4.4 Ermäßigte Eintrittskarten
Ermäßigte Eintrittskarten berechtigen nur dann zum Veranstaltungsbesuch, wenn der Ermäßigungsgrund am Veranstaltungstag weiterhin besteht.
Der Nachweis ist beim Einlass auf Verlangen vorzulegen.
Kann der Nachweis nicht erbracht werden, besteht ein Zutrittsrecht nur nach Zahlung der Differenz zum regulären Ticketpreis.
Wird die Nachzahlung verweigert oder ist sie nicht möglich, kann der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden.
4.5 Weitergabe von Eintrittskarten
Die private Weitergabe oder der private Weiterverkauf einer Eintrittskarte ist zulässig, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen entgegenstehen, die Eintrittskarte nicht personalisiert ist und der Weiterverkauf nicht gewerbsmäßig erfolgt.
Mit der Weitergabe gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Besuchervertrag auf den neuen Karteninhaber über.
4.6 Unzulässiger Weiterverkauf
Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Eintrittskarten ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist unzulässig.
Insbesondere ist untersagt,
- Eintrittskarten mit Gewinnerzielungsabsicht weiterzuverkaufen,
- Eintrittskarten über nicht autorisierte Handelsplattformen anzubieten,
- Eintrittskarten für Werbe-, Gewinnspiel- oder Marketingaktionen zu verwenden,
- Eintrittskarten gewerblich zu versteigern oder öffentlich anzubieten.
Bei Verstößen ist der Veranstalter berechtigt, die betreffende Eintrittskarte für ungültig zu erklären oder zu sperren.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
5.Zutrittsbestimmungen
5.1 Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erhalten Zutritt ausschließlich in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer von dieser schriftlich bevollmächtigten volljährigen Begleitperson.
Die Begleitperson muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sein und ebenfalls im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein.
Erfolgt die Begleitung nicht durch ein Elternteil oder einen gesetzlichen Vertreter, sind beim Einlass eine schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie des Ausweisdokuments der personensorgeberechtigten Person vorzulegen.
5.2 Jugendliche ab 16 Jahren
Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen Veranstaltungen im Rahmen der jeweils geltenden jugendschutzrechtlichen Bestimmungen ohne Begleitung besuchen.
Der Veranstalter ist berechtigt, einen geeigneten Altersnachweis zu verlangen.
5.3 Fehlende Zutrittsvoraussetzungen
Werden die Voraussetzungen dieser Zutrittsbestimmungen nicht erfüllt, kann der Zutritt verweigert werden.
Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht, sofern der Veranstalter die Zutrittsverweigerung nicht zu vertreten hat.
5.4 Lärmbelastung und Gehörschutz
Bei Veranstaltungen kann eine erhöhte Lautstärke auftreten. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, eigenverantwortlich für einen angemessenen Gehörschutz zu sorgen. Eltern oder sonstige Aufsichtspersonen tragen die Verantwortung für den Schutz der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
6. Hausrecht und Verhalten in der Veranstaltungsstätte
6.1 Hausrecht
Während der gesamten Veranstaltung übt ausschließlich der Veranstalter innerhalb der Veranstaltungsstätte das Hausrecht aus.
Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes sowie sämtlicher beauftragter Mitarbeiter ist unverzüglich Folge zu leisten.
6.2 Zutritts- und Sicherheitskontrollen
Zur Gewährleistung der Sicherheit ist der Veranstalter berechtigt,
- Einlass- und Ausweiskontrollen durchzuführen,
- Taschen und mitgeführte Behältnisse in Augenschein zu nehmen,
- Personen den Zutritt zu verweigern,
- Personen aus der Veranstaltungsstätte zu verweisen,
- Eintrittskarten einzuziehen oder für ungültig zu erklären, soweit hierfür sachliche Gründe bestehen.
6.3 Verhalten
Jeder Besucher hat sich innerhalb der Veranstaltungsstätte so zu verhalten, dass andere Personen weder gefährdet noch unzumutbar beeinträchtigt werden.
Beschädigungen der Veranstaltungsstätte sowie Störungen des Veranstaltungsablaufs sind zu unterlassen.
6.4 Verbotene Gegenstände
Das Mitführen insbesondere folgender Gegenstände ist untersagt:
- Waffen aller Art,
- Messer und sonstige gefährliche Gegenstände,
- pyrotechnische Gegenstände,
- Druckgasbehälter,
- Glasflaschen und Getränkedosen,
- Laserpointer,
- sperrige Gepäckstücke,
- sonstige Gegenstände, die geeignet sind, Personen zu gefährden oder den Veranstaltungsablauf erheblich zu beeinträchtigen.
Der Veranstalter ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen weitere Gegenstände vom Mitführen auszuschließen.
6.5 Ausschluss von der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, Besucher insbesondere dann vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen oder der Veranstaltungsstätte zu verweisen, wenn sie
- gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoßen,
- Anordnungen des Veranstalters oder des Sicherheitspersonals nicht befolgen,
- andere Besucher gefährden oder erheblich belästigen,
- den Ablauf der Veranstaltung erheblich stören,
- erheblich alkoholisiert oder unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen oder
- verbotene Gegenstände mitführen.
In diesen Fällen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Veranstalters bleiben hiervon unberührt.
7. Durchführung der Veranstaltung
7.1 Änderungen des Veranstaltungsablaufs
Der Veranstalter ist berechtigt, Beginn, Ablauf sowie organisatorische Einzelheiten einer Veranstaltung aus sachlichen Gründen zu ändern, soweit diese Änderungen für die Besucher zumutbar sind.
Dies gilt insbesondere aufgrund
- behördlicher Anordnungen oder Auflagen,
- Sicherheitsanforderungen,
- technischer Erfordernisse,
- Witterungseinflüssen,
- Erkrankung oder Verhinderung von Künstlern oder sonstigen Mitwirkenden,
- höherer Gewalt.
Änderungen einzelner Programmpunkte, Mitwirkender oder des zeitlichen Ablaufs berechtigen grundsätzlich weder zum Rücktritt vom Besuchervertrag noch zur Rückforderung des Ticketpreises, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
7.2 Verlegung oder Absage
Kann eine Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht wie vorgesehen durchgeführt werden, ist der Veranstalter berechtigt, sie auf einen anderen Termin zu verlegen oder abzusagen.
Im Falle einer Terminverlegung behalten bereits erworbene Eintrittskarten grundsätzlich ihre Gültigkeit.
Im Falle einer endgültigen Absage verlieren die Eintrittskarten ihre Gültigkeit.
Rückgabe- und Erstattungsansprüche richten sich ausschließlich nach Kapitel 8 dieser AGB.
8. Rückgabe und Erstattung
8.1 Veranstaltungsabsage
Wird eine Veranstaltung endgültig abgesagt, kann der Erwerber innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem ursprünglich vorgesehenen Veranstaltungstermin die Erstattung des Ticketgrundpreises verlangen.
Die Rückgabe erfolgt über den jeweiligen Vertriebspartner, bei dem die Eintrittskarte erworben wurde.
Kann diese Frist aus Gründen, die vom Anspruchsberechtigten nicht zu vertreten sind, nicht eingehalten werden, bleibt das Recht zur Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche unberührt.
8.2 Terminverlegung
Wird eine Veranstaltung auf einen Ersatztermin verlegt, behalten bereits erworbene Eintrittskarten grundsätzlich ihre Gültigkeit.
Kann der Ersatztermin nicht wahrgenommen werden, ist die Rückgabe der Eintrittskarte innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bekanntgabe des Ersatztermins, spätestens jedoch 7 Kalendertage vor dem Ersatztermin, gegenüber dem jeweiligen Vertriebspartner zu erklären.
Nach Ablauf dieser Frist bleibt die Eintrittskarte für den Ersatztermin gültig.
Kann die Frist aus Gründen, die vom Karteninhaber nicht zu vertreten sind, nachweislich nicht eingehalten werden, bleiben gesetzliche Ansprüche unberührt.
8.3 Umfang der Erstattung
Im Falle einer berechtigten Rückgabe wird ausschließlich der Ticketgrundpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer erstattet.
Voraussetzung hierfür ist die Rückgabe des Originaltickets beziehungsweise bei elektronischen Tickets die Vorlage oder Rückgabe des gültigen Tickets entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Vertriebspartners.
8.4 Nicht erstattungsfähige Kosten
Nicht erstattet werden insbesondere
- Vorverkaufsgebühren,
- Systemgebühren,
- Versandkosten,
- Bearbeitungsentgelte,
- Servicegebühren des Vertriebspartners,
- Reisekosten,
- Übernachtungskosten,
- Verpflegungsaufwendungen,
- Parkgebühren,
- sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch.
Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
8.5 Gebühren der Vertriebspartner
Soweit Vertriebspartner eigene Gebühren erheben, richtet sich deren Erstattung ausschließlich nach den jeweiligen Geschäftsbedingungen des betreffenden Vertriebspartners.
9.Besondere Umstände bei der Veranstaltungsdurchführung
9.1 Behördliche Beschränkungen
Erfordern gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen eine nachträgliche Begrenzung der zulässigen Besucherzahl oder sonstige Einschränkungen der Veranstaltungsdurchführung, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung unter Beachtung dieser Vorgaben durchzuführen.
Soweit bereits mehr Eintrittskarten verkauft wurden, als nach den behördlichen Vorgaben genutzt werden dürfen, entscheidet der Veranstalter nach einem sachgerechten und transparenten Auswahlverfahren über die Gültigkeit der Eintrittskarten. Hierfür kann insbesondere ein Losverfahren durchgeführt werden.
Betroffene Karteninhaber werden unverzüglich informiert. Für Eintrittskarten, die aufgrund der behördlichen Beschränkungen ihre Gültigkeit verlieren, wird der gezahlte Ticketpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit sie gesetzlich bestehen.
9.2 Abbruch einer Veranstaltung
Muss eine bereits begonnene Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder sonstiger vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände vorzeitig beendet werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises, sofern mindestens die Hälfte der vorgesehenen Veranstaltungsdauer durchgeführt wurde.
Wird die Veranstaltung vor Erreichen der Hälfte beendet, richten sich etwaige Erstattungsansprüche nach den Bestimmungen dieser AGB.
9.3 Gesetzliche Ansprüche
Soweit gesetzliche Vorschriften den Besuchern weitergehende Rechte einräumen, bleiben diese Rechte durch diese AGB unberührt.
10. Haftung
10.1
Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
10.2
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten sowie Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
10.3
Für Leistungen selbstständiger Dritter, insbesondere gastronomische Angebote, Garderobenleistungen, Parkflächen oder sonstige Dienstleistungen innerhalb oder außerhalb der Veranstaltungsstätte, haftet ausschließlich der jeweilige Leistungserbringer.
10.4
Soweit eine bewachte Garderobe angeboten wird, richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für nicht abgegebene Garderobe sowie für in Kleidungsstücken oder Taschen befindliche Wertgegenstände wird im gesetzlich zulässigen Umfang keine Haftung übernommen.
11. Platzzuweisung
11.1
Der Veranstalter ist berechtigt, aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen einen anderen Platz innerhalb derselben Preiskategorie zuzuweisen.
Hieraus entstehen keine Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz.
11.2
Kann der auf der Eintrittskarte ausgewiesene Platz aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht bereitgestellt werden, kann ein Platz in einer anderen Preiskategorie zugewiesen werden.
Erfolgt die Zuweisung in eine höherwertige Preiskategorie, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder sonstige Ausgleichszahlungen.
Erfolgt die Zuweisung in eine niedrigere Preiskategorie, wird die Preisdifferenz auf Antrag erstattet.
12. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen
12.1
Das Anfertigen von Tonaufnahmen sowie Film- oder Videoaufnahmen der Veranstaltung oder wesentlicher Teile hiervon ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet. Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufnahmen mit Mobiltelefonen, Tablets, Kameras oder sonstigen Aufnahmegeräten erfolgen.
Das Anfertigen einzelner Fotos für private Erinnerungszwecke ist zulässig, sofern dadurch weder Künstler, Mitwirkende noch andere Besucher beeinträchtigt werden und keine anderslautenden Anweisungen des Veranstalters bestehen.
Der Veranstalter ist berechtigt, Besucher, die gegen diese Regelung verstoßen, zur Unterlassung aufzufordern, die Löschung unzulässig angefertigter Aufnahmen zu verlangen sowie sie bei fortgesetzten oder schwerwiegenden Verstößen von der Veranstaltung auszuschließen.
12.3
Die Anfertigung von Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen zum Zwecke der gewerblichen Nutzung, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters in jedem Fall unzulässig.
12.4
Der Veranstalter ist berechtigt, Aufnahmegeräte bis zum Ende der Veranstaltung sicherzustellen, sofern gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen wird und dies nach den Umständen verhältnismäßig ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
12.5
Der Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton- und Filmaufnahmen anzufertigen.
Diese Aufnahmen können für Zwecke der Berichterstattung, Dokumentation sowie der Eigenwerbung des Veranstalters in Printmedien, Rundfunk, Fernsehen, Streaming-Angeboten, sozialen Medien und sonstigen digitalen Medien verwendet werden, sofern dem keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen entgegenstehen.
Eine Vergütung oder sonstige Entschädigung für die Anfertigung oder Nutzung solcher Aufnahmen wird nicht gewährt.
Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters.
13. Barrierefreiheit und besondere Besucherbedürfnisse
13.1
Besucher mit Mobilitätseinschränkungen oder sonstigen besonderen Bedürfnissen werden gebeten, sich möglichst bereits vor dem Erwerb einer Eintrittskarte mit dem Veranstalter oder der jeweiligen Vorverkaufsstelle in Verbindung zu setzen, damit die vorhandenen Möglichkeiten berücksichtigt werden können.
13.2
Soweit für Rollstuhlnutzer oder andere Besucher mit besonderen Bedürfnissen gesonderte Plätze vorgesehen sind, dürfen ausschließlich diese genutzt werden.
Ein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Platzes besteht nur, wenn dieser ausdrücklich bestätigt wurde.
13.3
Soweit Begleitpersonen freien oder ermäßigten Eintritt erhalten, setzt dies den vorherigen Nachweis der Berechtigung sowie die Berücksichtigung beim Ticketkauf voraus.
Ein nachträglicher Anspruch auf kostenlose Zulassung einer Begleitperson besteht nicht.
14. Fundsachen
14.1
Während der Veranstaltung aufgefundene Gegenstände sind unverzüglich beim Ordnungsdienst oder einer vom Veranstalter benannten Stelle abzugeben.
14.2
Die Herausgabe von Fundsachen erfolgt ausschließlich an die nachweislich berechtigte Person.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
14.3
Für verlorene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände übernimmt der Veranstalter nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsbestimmungen Verantwortung.
15. Urheber- und Persönlichkeitsrechte
15.1
Sämtliche Veranstaltungsbezeichnungen, Logos, Grafiken sowie sonstige Kennzeichen und Inhalte des Veranstalters oder der auftretenden Künstler sind urheberrechtlich geschützt.
15.2
Ihre Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe oder sonstige Nutzung zu gewerblichen Zwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.
15.3
Die private Nutzung im gesetzlich zulässigen Umfang bleibt hiervon unberührt.
16. Datenschutz
16.1
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), verarbeitet.
16.2
Soweit der Veranstalter personenbezogene Daten erhebt oder verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Grundlage einer wirksamen Einwilligung.
16.3
Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Veranstalters.
Beim Erwerb von Eintrittskarten über autorisierte Vertriebspartner gelten ergänzend deren Datenschutzbestimmungen.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter, dem Erwerber sowie dem jeweiligen Karteninhaber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
17.2 Verbraucherstreitbeilegung
Der Veranstalter ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17.3 Kein Widerrufsrecht
Beim Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen mit einem festen Termin besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Jede Bestellung ist daher nach Abschluss des Bestellvorgangs verbindlich.
17.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
17.5 Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand.
